Aktuell
Eröffnung Vernehmlassung Entwurf Kirchenverfassung
Der Kirchenrat hat die Vernehmlassung zum Entwurf der Kirchenverfassung am 11.3.2021 eröffnet. Bis zum 4. Juni 2021 können Interessierte zum Verfassungsentwurf Stellung nehmen. Für Ihre Eingaben können Sie dieses Formular nutzen.
Wesentliche Änderungen
Der Verfassungsentwurf ist mit seinen 48 Artikeln schlanker als die geltende Verfassung mit ihren 54. Den Weg nicht mehr in den Verfassungsentwurf gefunden haben die «Dienstrechtlichen Bestimmungen» (Art. 28 bis 36) und im VI. Teil Bestimmungen zu den Kirchgemeinden wie z.B. das Verfahren an Kirchgemeindeversammlungen oder die Zuständigkeit der Stimmberechtigten. Diese werden künftig auf Stufe Reglement verankert.
Hingegen hat der Verfassungsentwurf die besondere Stellung der Kirchgemeinde Appenzell aufgenommen. Die geltende Verfassung der evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell vom 26. November 2000 und die Verfassung für den Eidgenössischen Stand Appenzell Innerrhoden vom 24. Wintermonat 1872 widersprechen sich in wichtigen Punkten, insbesondere beim Stimm- und Wahlrechtsalter sowie bei der Rechtsmittelinstanz. Der Verfassungsentwurf enthält deshalb an verschiedenen Stellen den Zusatz, dass für die Kirchgemeinden auf dem Gebiet des Kantons Appenzell Innerrhoden die abweichenden Bestimmungen des staatlichen Rechts vorbehalten bleiben.
Eine Neuerung besteht darin, dass der Verfassungsentwurf die Kirchgemeindenamen nicht mehr aufführt. Die Namen werden künftig im Reglement genannt. Das bedeutet, dass eine Bestandesänderung keine Volksabstimmung mehr erfordert, wie dies mit der geltenden Verfassung der Fall wäre. Das ist hinsichtlich des zurzeit laufenden Fusionsprozesses der Kirchgemeinden Herisau, Waldstatt, Schönengrund und Schwellbrunn von grosser Bedeutung.
Weiter sieht der Verfassungsentwurf keine freie Kirchgemeindewahl mehr vor.
Der Synode (Kirchenparlament) und dem Kirchenrat räumt der Entwurf weiterführende Kompetenzen zu, Kirchgemeinden zur Zusammenarbeit zu verpflichten, wenn sie wesentliche Aufgaben über eine längere Zeit nicht mehr erfüllen können.
Sämtliche Erläuterungen zu den Änderungen finden Sie in der Synopse und im erläuternden Bericht.
Virtuelle Informationsveranstaltungen
Am Dienstag, 23. und am Freitag, 26. März jeweils um 19h bietet der Kirchenrat virtuelle Informationsveranstaltungen an und er steht Ihnen für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Ihre Anmeldung nehmen wir bis Montag, 22. bzw. Donnerstag, 25. März per Mail entgegen, jacqueline.bruderer@ref-arai.ch. Sie erhalten darauf den Link für die Teilnahme am Zoom-Meeting.
Rücktritt aus dem Kirchenrat
An der Herbst Synode 2020 hat Kirchenratspräsident Koni Bruderer seinen Rücktritt aus dem Kirchenrat per Ende 2021 angekündigt.
Rücktritte aus dem Büro der Synode
Pfr. Dietmar Metzger, Gais und Vizepräsidentin Heidi Steffen-Kern, Herisau haben per Ende Amtsjahr 2021 Ihre Rücktritte aus dem Büro der Synode bekanntgegeben.
Ersatzwahlen
Das Büro der Synode hat festgelegt, dass die Ersatzwahlen an der Sommer Synode, 28. Juni 2021, stattfinden sollen.
Für das Präsidium des Kirchenrats sind bis heute zwei Kandidaturen eingegangen:
Pfrn. Martina Tapernoux-Tanner, Heiden und
Thomas Gugger, Gais
Gottesdienste digital und audio
Die Kirchgemeinden unserer Landeskirche bieten aufgrund der besonderen Lage seit längerer Zeit zusätzlich Gottesdienste in digital- und audioform an.
Wir freuen uns, Ihnen diese neuen Formen auch auf der Website der Landeskirche zugänglich zu machen.
Amtliche Publikation, 11. März 2021
Der Kirchenrat hat die Vernehmlassung zum Entwurf der Kirchenverfassung am 11. März 2021 eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis Freitag, 4. Juni 2021.
Die Unterlagen finden Sie unter der Rubrik Verfassungsrevision.